RE-REGISTRIERUNG

Vorwort

Fünf Jahre nach der ELE-Qualifikation kann ein ELE die weitere Erlaubnis beantragen, sich „European Lighting Expert“ nennen zu dürfen. Der Antrag auf Erneuerung des Zertifikats mit entsprechenden Unterlagen muss am Ende des fünften Jahres nach der Prüfung eingereicht werden. Für die Erneuerung der Lizenz muss der ELE nachweisen, dass er sein Fachwissen auf dem neuesten Stand der Technik und der wissenschaftlichen Erkenntnisse gehalten hat. Zu diesem Zweck ist ein Punktesystem vorgesehen, das als Grundlage für den Nachweis der Aktualisierung von Ausbildung und Wissen dient.

Wann muss die Re-Registrierung durchgeführt werden?

Nach Ablauf der 5 Jahre nach der Prüfung müssen Sie die Re-Registrierung durchführen. Hierzu reichen Sie alle Nachweise und Unterlagen bei der Lichtgesellschaft Ihres Landes ein.

Wie kann ich mich als ELE Re-Registrieren lassen?

Sie sammeln Weiterbildungspunkte nach einem Punktesystem. Punkte erlangen Sie durch unterschiedliche Leistungen und Maßnahmen, die Sie in den 5 Jahren erbringen. Das können sein:

  • Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
  • Teilnahme an Schulungen und Vorträgen
  • Erstellung von Publikationen über Licht und Beleuchtung
  • Vorlesungen, Unterricht in Licht und Beleuchtung
  • Realisierte Projekte

Das Punktesystem basiert auf der Vergabe von einem Punkt für zwei Trainingseinheiten (2 x 45 Min.) für die Teilnahme an relevanter beruflicher Fortbildung.

Seminare, Konferenzen und andere Veranstaltungen, die als Grundlage für die Erneuerung des ELE-Zertifikats dienen, müssen einen bedeutenden fachlichen Inhalt haben.

Für ein abgeschlossenes Projekt können, je nach Inhalt und Umfang, maximal 12 Punkte vergeben werden. Insgesamt können durch abgeschlossene Projekte maximal 30 Punkte erreicht werden. Die durchgeführten Projekte müssen durch Angabe der folgenden Parameter nachgewiesen werden:

  • Kurzbeschreibung des Projekts
  • Zeitlicher Rahmen
  • Anzahl der Lichtpunkte
  • Arbeitszeiten der ELE im Projekt zu Licht und Beleuchtung
  • Leistungsphasen

Für Veröffentlichungen und Lehrtätigkeit können je nach Thema/Inhalt und Zeitdauer Punkte vergeben werden. Es können maximal 30 Punkte vergeben werden, was der Hälfte der für die Erneuerung des ELE-Zertifikats erforderlichen Punktzahl entspricht.

Alle für die Neuregistrierung aufgeführten Aktivitäten der ELE müssen durch Teilnahmebescheinigungen, schriftliche Bestätigungen oder ähnliche Dokumente nachgewiesen und von der nationalen Organisation genehmigt werden.

Sie können gerne weitere Informationen über Ihre Projekte hinzufügen, wenn diese für die Bewertung relevant sind.

Wie funktioniert das Punktesystem?

In den 5 Jahren müssen insgesamt 60 Punkte erlangt werden, idealerweise 12 Punkte pro Jahr. Maximal können in einem Jahr 24 Punkte angerechnet werden. Somit besteht die Möglichkeit, die nötigen Re-Registrierungspunkte in minimal 2,5 Jahren zu erreichen. Letzte Punkte (mind. 12 Punkte) zur Erreichung müssen im letzten Jahr vor der Re-Registrierung angesammelt werden, damit sichergestellt ist, dass die/der ELE auf dem neuesten Stand der Technik und wissenschaftlichen Erkenntnisse ist.

Eine Auflistung, wofür Sie wie viele Punkte erhalten können, finden Sie im Informationsblatt in unserem Downloadbereich. Dort finden Sie auch das Antragsformular für die Re-Registrierung.

Wie teuer ist die Re-Registrierung?

Für die Re-Registrierung entstehen Kosten von insgesamt 125€.

Was passiert, wenn ich Nachweise zur Re-Registrierung nicht pünktlich einreiche?

Einen Monat nach dem erforderlichen Re-Registrierungsdatum wird Ihr Name aus dem ELE-Register entfernt und Ihnen die Registrierung als ELE entzogen. Für eine Wiederaufnahme müssen Sie die Prüfung erneut erfolgreich abschließen.

Wo reiche ich den Nachweis über meine Aktivitäten ein?

Nachweise über Ihre Aktivitäten in Licht und Beleuchtung reichen Sie bei der Lichtgesellschaft Ihres Landes ein. Deren Kontakte finden Sie hier.